„Das Grundgesetz ist verloren, doch das Unrecht kann uns retten”

von Leo Landauer

Es erscheint mir, dass Ver­fas­sun­gen (inkl. Grundge­setz) im Ern­st­fall nicht nur wert­los­es Papi­er sind, son­dern auch unser Streben nach Ver­wirk­lichung von Frei­heit, Gle­ich­heit und Geschwis­ter­lichkeit ver­wirren. Ver­fas­sun­gen, weil sie nichts Konkretes regeln, wonach man die staatliche Gewalt wal­ten oder wüten lassen kön­nte, dienen während poli­tis­ch­er Sta­bil­ität nur als Ori­en­tierung für konkrete Geset­ze. Sie schützen aber nicht effek­tiv vor der Aushöh­lung der Bürgerrechte.

Die poli­tis­che Desta­bil­isierung greift weltweit um sich. Die Ver­fas­sun­gen sind offen­sichtlich kein wirk­sames Mit­tel gegen den autoritären Kurs der Regierun­gen. Selb­st konkrete Geset­ze wer­den bis in die Rechts­beu­gung bemüht, um das staatliche Gewalt­monopol zu erhalten.

Grun­drechte sind im Ern­st­fall also keine Abwehrrechte des Bürg­ers gegen den Staat, son­dern hal­ten ihn in der Illu­sion, dass der Staat in sein­er Macht begren­zt sei. Diese Illu­sion verz­er­rt die harte Real­ität und lähmt uns. Entwed­er die staatliche Gewalt ist bere­its in konkreten Geset­zen begren­zt, oder wir sind ihr ausgeliefert.

Eine ver­fas­sungs­gebende Ver­samm­lung, die ohne­hin vom Staat nicht geduldet würde, wäre deshalb sinn­los. Aus mein­er Sicht kön­nen wir daher den Staat am ehesten mit den Strafge­set­zen in die Schranken weisen. Wir soll­ten hier zum Schutze der Frei­heit jegliche Hem­mungen fall­en lassen und per Strafantrag bzw. ‑anzeige angreifen, wo möglich und aussichtsreich.

Gelingt es, Fehlver­hal­ten einzel­ner Vertreter des Staat­sap­pa­rates zu provozieren und deren Sank­tion­ierung zu erre­ichen, macht sich je nach Fall Zurück­hal­tung, Vor­sicht, Unmut bis hin zu Befehlsver­weigerung unter ihnen breit.

So lässt sich die Kette des Gehor­sams brechen und der Staat wird in sein­er Möglichkeit men­schen­rechtswidri­gen Wirkens geschwächt. Im besten Fall wird dadurch der Geist der Selb­ster­mäch­ti­gung unter den Men­schen geweckt. Im schlimm­sten Fall wer­den wir die wach­sende Unter­drück­ung wenig­stens ver­langsamt haben.

Die öffentliche Mei­n­ung wer­den wir im Wesentlichen nicht mehr herum reißen kön­nen, weil sie im Grunde auf sozialer Angst basiert und irra­tional ist. Ratio­nale Aufk­lärung ist in bre­it­er Masse nicht möglich, weil diese nur gehorcht, und nicht zuhört.

Wir müssen das Unrecht des Staates sicht­bar machen, und dafür müssen wir ihn geschickt provozieren. So, dass der ängstlich-gehor­same das Unrecht selb­st nachempfind­et und der Staat an prak­tis­ch­er Legit­im­ität einbüßt.

Das heißt, dass wir von allem abse­hen müssen, was die Mehrheit der Men­schen unsym­pa­thisch findet.

Und all das staatliche Han­deln, dass die Mehrheit ablehnend beurteilt, für die bre­ite Öffentlichkeit zugänglich machen. Strafrechtliche Verurteilung ist dabei der deut­lich­ste Weg. Natür­lich müssen wir auch jede andere Möglichkeit nutzen.

4 Kommentare

  1. anarchist912

    Als kom­pak­ter Ein­stieg in das Strafrecht kann der Wikipedia-Artikel zum Strafrecht in Deutsch­land dienen: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_(Deutschland)

  2. anarchist912

    Und natür­lich das Strafge­set­zbuch selb­st: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

  3. scilla

    der Text ist ein bißchen zu früh

    erst dann, wenn die Geimpften im großen Maßstab mehr Rechte als die Gesun­den genießen, weil das Bun­desver­fas­sungs­gericht dies nicht unter­bun­den hat, ist der deutsche Rechtsstaat am Arsch

    so weit sind wir noch nicht

  4. scilla

    erst dann, wenn sich ungeimpfte und symp­tom­lose Men­schen einem Krankheitsver­dacht aus­ge­set­zt sehen, auf Grund dessen sie aus­ge­gren­zt wer­den dür­fen, hätte der Staat die Gren­ze überschritten

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