von Jan Müller
Die Bundesregierung plant eine erneute Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. War bisher der Erlass von konkreten einschränkenden Verordnungen Ländersache, so sind nun bestimmte Zwangsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Ab einer „Inzidenz“ von 100 in einem Landkreis gelten jetzt automatisch und ohne weitere Anordnung folgende Zwangsmaßnahmen:
- Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr
- Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen nur noch 5 Menschen zusammenkommen. Damit sind Demonstrationen grundsätzlich verboten.
- Schließung aller Geschäfte mit Ausnahme des Lebensmittelhandels etc.
- Schließung aller Kultureinrichtungen, des Sports, von Schwimmbädern, von Zoos und Botanischen Gärten.
- Schließung von Restaurants und des Tourismus-Sektors.
- Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen bei einer „Inzidenz“ ab 200.
Die Länder dürfen strengere Zwangsmaßnahmen anordnen.
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