von Jan Müller
Neues vom Great Reset – Teil 1
1. Vorwort
In Zeiten einer abflauenden „Pandemie“ und ersten „Lockerungsschritten“ stellt sich die Frage, ob es das gewesen ist, ob wir langsam in die alte Realität zurückgleiten, oder ob wir uns gegenwärtig nur in der Phase 6 von Biedermanns Diagramm des Zwangs befinden, also der Phase der gelegentlichen Nachgiebigkeit, kombiniert mit leeren Versprechen. Diese verhindert die Gewöhnung an die uns auferlegten Entbehrungen. Geschäftsinhaber glauben jetzt möglicherweise, es doch schaffen zu können und stürzen sich mit neuer Energie in die Arbeit.
Wird im nächsten Winter die vierte Welle ausgerufen, die vielleicht für Geimpfte aufgrund der immunbedingten Verstärkung des Krankheitsverlaufs (ADE)[1] tödlicher ist, als die drei bisherigen Wellen? Bleiben die Restriktionen wie Masken bestehen und wird weiterhin ein harter Diskriminierungskurs gegen Ungeimpfte gefahren, wie dies Spiegel-Kolumnist Sascha Lobo fordert?[2]
Oder wird der Corona-Lockdown langsam in den Klimalockdown überführt? Hierfür spricht in der Tat einiges. In seiner sensationellen Entscheidung vom 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten, dem Konzernlobbyisten Harbarth, den Weg hierfür freigemacht. Zum Schutz des Klimas können gravierende Freiheitseinschränkungen gerechtfertigt sein. Oder noch deutlicher: „Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen.“[3]
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