von Matthias Klingenmeyer
Seit dem die Bundesregierung im März 2020 den ersten Lockdown beschlossen hat, ist das Land nicht mehr wie vorher. Die Menschen haben Angst. Entweder davor, sich mit dem neuen Coronavirus Sars-CoV‑2 anstecken zu können oder vor einer Regierung, welche diese Krise dazu missbraucht, um die Freiheit der Bürger dauerhaft einzuschränken. Beide Ängste sind nachvollziehbar. Das Virus ist real und stellt für einen Teil der Bevölkerung eine ernstzunehmende Gefahr dar. Alte Menschen und/oder solche mit schweren Vorerkrankungen sind die Hauptrisikogruppe. Was es daher braucht sind vernünftige Schutzkonzepte für die Altenpflegeheime und Krankenhäuser unter Einbeziehung der BewohnerInnen bzw. PatientInnen. In Folge der sogenannten Corona-Krise wurden jedoch Maßnahmen getroffen, welche aus medizinischer Sicht anzuzweifeln und deshalb nicht mehr akzeptabel sind. Unzweifelhaft steht fest, dass wir mit den Corona-Maßnahmen Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte erleben, wie es seit der Geschichte der Bundesrepublik einmalig ist. Das Infektionsschutzgesetz steht aber nicht über dem Grundgesetz. Auch im Kampf gegen die Ausbreitung eines Virus muss ein ausgewogenes Verhältnis zum Schutz der Allgemeinbevölkerung unter der Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte bestehen.
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