von Matthias Klingenmeyer

Seit dem die Bun­desregierung im März 2020 den ersten Lock­down beschlossen hat, ist das Land nicht mehr wie vorher. Die Men­schen haben Angst. Entwed­er davor, sich mit dem neuen Coro­n­avirus Sars-CoV­‑2 ansteck­en zu kön­nen oder vor ein­er Regierung, welche diese Krise dazu miss­braucht, um die Frei­heit der Bürg­er dauer­haft einzuschränken. Bei­de Äng­ste sind nachvol­lziehbar. Das Virus ist real und stellt für einen Teil der Bevölkerung eine ern­stzunehmende Gefahr dar. Alte Men­schen und/oder solche mit schw­eren Vor­erkrankun­gen sind die Haup­trisiko­gruppe. Was es daher braucht sind vernün­ftige Schutzkonzepte für die Altenpflege­heime und Kranken­häuser unter Ein­beziehung der Bewohner­In­nen bzw. Pati­entIn­nen. In Folge der soge­nan­nten Coro­na-Krise wur­den jedoch Maß­nah­men getrof­fen, welche aus medi­zinis­ch­er Sicht anzuzweifeln und deshalb nicht mehr akzept­abel sind. Unzweifel­haft ste­ht fest, dass wir mit den Coro­na-Maß­nah­men Ein­griffe in die Grund- und Frei­heit­srechte erleben, wie es seit der Geschichte der Bun­desre­pub­lik ein­ma­lig ist. Das Infek­tion­ss­chutzge­setz ste­ht aber nicht über dem Grundge­setz. Auch im Kampf gegen die Aus­bre­itung eines Virus muss ein aus­ge­wo­genes Ver­hält­nis zum Schutz der All­ge­mein­bevölkerung unter der Wahrung der Grund- und Frei­heit­srechte bestehen.

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