Dem dig­i­tal­en Zeital­ter entsprechend kommt der „grüne Pass“ per „schnelle Antwort“ (QR) aufs Smart­phone. Nicht die Staats­bürg­er­schaft wird mit ihm nachgewiesen, son­dern der Gesund­heit­szu­s­tand beziehungsweise das, was Virolo­gen gemein­sam mit der Phar­main­dus­trie per Nadel­stich als solchen definiert haben. Weil zurzeit zu wenige Nadeln vorhan­den sind, gewährt die EU-Kom­mis­sion — in ihrer Großzügigkeit — auch für das in die Nase einge­führte Wat­testäbchen einen Passier­schein, freilich nur, wenn die Viren­last knapp unter­halb der Stirn­höh­le einen bes­timmten Wert nicht über­schre­it­et und auch dann nur für wenige, aller­höch­stens 72 Stunden.

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