von Günter Roth

Im fol­gen­den Beitrag sollen die Hin­ter­gründe der aktuellen Krisen­poli­tik und des Aus­nah­mezu­s­tands in einem größeren Zusam­men­hang ein­er schon länger andauern­den Ten­denz zur tech­nokratis­chen Krisen­poli­tik mit ein­er besorgnis­er­re­gen­den Aushöh­lung der Demokratie beleuchtet werden.

Krisen und Ausnahmezustand als „neue Normalität“?

Nach­dem die World Health Orga­ni­za­tion (WHO) am 11.3.2020 eine „Pan­demie“ auf­grund von Coro­n­aviren (SARS-Cov­‑2/­COVID-19) aus­rief, herrscht in Deutsch­land und in vie­len anderen demokratis­chen Staat­en mehr oder weniger ein poli­tis­ch­er „Aus­nah­mezu­s­tand“, der franzö­sis­che Präsi­dent Macron sprach sog­ar von „Krieg“. Der Aus­nah­mezu­s­tand, definiert als kris­enin­duzierte Expan­sion von Exeku­tivkom­pe­ten­zen, wurde indes schon länger in vie­len demokratis­chen Staat­en immer mehr qua­si zur „nor­malen Regierung­stech­nik“ (vgl. Agam­ben, 2004; Lemke, 2017). Beson­ders deut­lich wurde die andauernde Nutzung des Aus­nah­mezu­s­tands in den USA seit dem 11.9.2001, jedoch haben immer­hin 76 von 86 als Demokra­tien eingestufte Staat­en zumin­d­est schon Regelun­gen zum Aus­nah­mezu­s­tand getrof­fen (vgl. Förster, 2017). Das Beispiel des per­ma­nen­ten Aus­nah­mezu­s­tands in den USA seit 9/11 zeigte beson­ders drastisch, welch unglaubliche Ero­sion der poli­tis­chen Kul­tur infolge ein­er ent­fes­sel­ten Krisen­wahrnehmung selb­st in ver­meintlich „reifen Demokra­tien“ entste­hen kann, wobei u.a. Ver­schlep­pun­gen und willkürliche Inhaftierun­gen, Folter oder gezielte Exeku­tio­nen ohne Anklage und rechtsstaatliche Ver­fahren und Kon­trollen zeigen, dass im Aus­nah­mezu­s­tand fast alles möglich wird (vgl. Förster, 2017, S. 304). Zwar wurde in den USA inzwis­chen wieder einiges am Rechtsstaat restau­ri­ert, die Befug­nisse der Geheim­di­en­ste eingeschränkt und Kon­trollmech­a­nis­men gestärkt (ebd. 317 f.). Indes wurde aber wed­er das Gefan­genen­lager Guan­tanamo geschlossen noch der „Drohnenkrieg“ mit der Exeku­tion von Ter­rorverdächti­gen gestoppt, wom­it uralte, fun­da­men­tale Recht­sprinzip­i­en der Habeas Cor­pus Akte liq­ui­diert bleiben, weil die Betrof­fe­nen nicht ein­mal eine Anklage und rechtlich­es Gehör sowie ein ordentlich­es Rechtsver­fahren erhal­ten. Auch die durch Edward Snow­den aufgedeck­te flächen­deck­ende geheime glob­ale Überwachung durch die Nation­al Secu­ri­ty Agency (NSA), unter weit­ge­hen­der Mis­sach­tung bürg­er­lich­er Grun­drechte, unter­stre­icht die unglaubliche Macht und die Gefahren ent­fes­sel­ter staatlich­er Sicher­heit­sap­pa­rate in Krisen, wobei die in der Krise aus­geweit­eten Befug­nisse von Sicher­heit­sap­pa­rat­en nach Abklin­gen der Krisen­wahrnehmungen meist nicht oder nur unwesentlich wieder zurück­ge­fahren wer­den (vgl. Hirsch, 2020).

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