Zu den Ereignissen am 17. April 2021

von Aktiven der FL

Nach­dem immer mehr Gerichte einzelne Coro­na-Zwangs­maß­nah­men wie die Aus­gangssperre aufge­hoben haben und die Län­der dem Crashkurs der Bun­deskan­z­lerin nicht mehr uneingeschränkt fol­gen woll­ten, hat die Bun­desregierung eine weit­ere Ver­schär­fung des Infek­tion­ss­chutzge­set­zes beschlossen. So gel­ten ab jet­zt bei ein­er „Inzi­denz“ von über 100 an drei aufeinan­der fol­gen­den Tagen in einem Land­kreis oder Stadt Aus­gangssper­ren, totaler Lock­down und Schulschließun­gen (ab ein­er „Inzi­denz“ von 200). Die Bun­desregierung kann auch noch härtere Maß­nah­men wie einen Lock­down tagsüber und ein Herun­ter­fahren der Wirtschaft anord­nen. Zero Covid lässt grüßen.

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