Offener Brief von 18 Lehrpersonen einer Schweizer Gemeinde

Liebe Schulleitungsmit­glieder,

sehr geehrter Herr Gemeindepräsident,

sehr geehrter Herr Amtsvorste­her des Volksschulamts,

sehr geehrter Herr Kantonsarzt,

sehr geehrter Prof. Gian Pao­lo Ramel­li, Präsi­dent Pädi­a­trie Schweiz,

 

bere­its die Ein­führung der Maskenpflicht für uns Lehrper­so­n­en im let­zten Herb­st hat grosse Bedenken aus­gelöst. Unsere grosse Sorge um die Gesund­heit der Kinder möcht­en wir ihnen, in Form dieses per­sön­lichen Schreibens, übermitteln.

Die Gesund­heit unser­er Schulkinder ist unser­er Mei­n­ung nach stark gefährdet. Kinderärzte und Kinderpsy­cholo­gen schla­gen seit Monat­en Alarm. Gemäss Markus Lan­dolt, lei­t­en­der Psy­chologe des Kinder­spi­tals Zürich, stieg die Zahl der jugendlichen Suizid­ver­suche sowie der Essstörun­gen rapi­de an. (Suizid­ver­suche 2019: 21 Fälle, 2020: 49 Fälle. Von Jan­u­ar bis März 2021 wurde bere­its der Jahres­stand von 2019 erre­icht!). Diese Zahlen ste­hen in unseren Augen in einem direk­ten Zusam­men­hang mit den Äng­sten, die das The­ma «Coro­na» zutage fördert. Einen Anteil daran kön­nten auch die aktuellen Mass­nah­men an den Schulen haben.

Unsere Kinder wer­den seit vie­len Monat­en nicht nur im Ler­nen, son­dern auch in ihrer gesamten Entwick­lung mas­siv eingeschränkt. Abge­se­hen vom erschw­erten Spracher­werb durch das Tra­gen der Maske kann die ver­min­derte Erken­nung der Mimik zu ein­er eingeschränk­ten Anteil­nahme und Empathie für das Gegenüber führen (gemäss Hirn­forsch­ern wie Ger­ald Hüther sog­ar zu dessen unwieder­bringlichem Ver­schwinden: Ger­ald Hüther im Gespräch).

Die Masken­tragepflicht der Lehrper­so­n­en im Unter­richt sollte ursprünglich bis Ende Jan­u­ar 2021 gel­ten, wird jedoch auf­grund ein­er für uns nicht nachvol­lziehbaren Logik, der «Sicher­heit durch Präven­tion» vor ein­er für die Kinder schlicht nicht vorhan­de­nen Gefahr, immer wieder ver­längert. Das Virus schadet kaum einem Kind. Die Mass­nah­men schaden allen Kindern. Wir denken, dass es die per­sön­liche Entschei­dung ein­er jeden Lehrper­son selb­st sein soll, ob sie sich selb­st vor einem Virus schützen will, welchen sie mit 99,96%iger Wahrschein­lichkeit über­leben wird.

In eini­gen Län­dern wird aktuell die Maskenpflicht wieder aufge­hoben, in anderen wurde diese nie einge­führt. In den USA sind es inzwis­chen über 18 Bun­desstaat­en, welche die Maskenpflicht abgeschafft haben. In Texas z. B. wur­den sämtliche Mass­nah­men Anfang März aufgelöst. Die Fal­lzahlen gehen sei­ther kon­tinuier­lich zurück und sind jet­zt auf einem neuen Reko­rdtief ange­langt. Diese Tat­sache macht nach­den­klich.[1]

Um nicht eine Kündi­gung zu befürcht­en, müssen wir Lehrper­so­n­en uns selb­st an die Maskenpflicht hal­ten und diese eben­falls bei unseren Schülern durch­set­zen. Durch die Ein­führung der Maskenpflicht in den 5./6. Klassen kamen für die Kinder nicht nur sozio-psy­chol­o­gis­che, son­dern auch kör­per­lich stark ein­schränk­ende Mass­nah­men hinzu (Tragepflicht im Tur­nun­ter­richt und in den Pausen an der frischen Luft!). In eini­gen Kan­to­nen wur­den bere­its Kla­gen von betrof­fe­nen und besorgten Eltern ein­gere­icht. Kinder beklagten sich häu­fig über chro­nis­che Kopf­schmerzen, Unwohl­sein und Schwindel. Es gab Kinder, die im Sportun­ter­richt in Folge der erschw­erten Atmung umkippten, in Kinder­arzt­prax­en taucht­en Fälle von Lun­gen­pilzbe­fall durch unsachgemäss­es Tra­gen der Maske auf. Wer wird bei solchen Zwis­chen­fällen haft­bar gemacht? Kön­nen Langzeitschä­den aus­geschlossen wer­den? Bis Feb­ru­ar 2021 gab es weltweit nicht eine einzige Studie zum Tra­gen von Masken bei Kindern. In Deutsch­land gilt die Masken­tragpflicht je nach Bun­des­land bere­its ab 7 Jahren und schon seit län­ger­er Zeit. Durch das Bekan­ntwer­den von immer mehr lei­den­den Kindern, hat der Vere­in Eltern ste­hen auf e. V. die erste Studie über­haupt zum Tra­gen von Masken bei Kindern her­aus­gegeben. Das 65-seit­ige Ergeb­nis stimmt nach­den­klich. 71% der befragten Kinder klagten über Kopf­schmerzen. 2% berichteten von Ohn­macht­san­fällen und 10% der Schüler wurde kurzfristig «schwarz vor Augen». 10% berichteten von Sehstörun­gen. Erhöht­en Puls und Herzrasen hat­ten 9%. Angst und psy­chis­che Belas­tung wur­den von 35% angekreuzt. Nur 9 % gaben an, keine Symp­tome zu verspüren.

Gemäss Beruf­sauf­trag und Gesetz sind wir Lehrper­so­n­en während der Unter­richt­szeit in der Obhut­spflicht und ver­ant­wortlich für das Woh­lerge­hen der Kinder. Wir Lehrper­so­n­en müssen also die Kinder schützen. Aktuell befind­en sich aber auch Schulleitun­gen rechtlich in einem Graubere­ich und tra­gen die Mitver­ant­wor­tung für das Kindswohl. Was ist, wenn ein Kind beim Sportun­ter­richt in Ohn­macht fällt und sich beim Sturz tödlich am Kopf ver­let­zt? Wer haftet? So weit, so unklar …

In Weimar hat das Fam­i­lien­gericht in einem Kinder­schutzver­fahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB deutschen Rechts entsch­ieden, dass die Mass­nah­men «Maskenpflicht», «Schnell­tests» und «Min­destab­stände» eine Gefahr für das geistige, kör­per­liche und seel­is­che Wohl der Kinder darstellen. Der Richter fol­gert auf Grund der Aus­sagen der Gutachter Prof. Dr. med. Ines Kapp­stein, Prof. Dr. Christof Kuh­band­ner und Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Käm­mer­er, dass die Kinder durch die Mass­nah­men bere­its erhe­blich geschädigt wer­den und wur­den. Gemäss diesem Gerichts­beschluss müssen die oben genan­nten Mass­nah­men an Thüringer Schulen aufge­hoben wer­den.[2]

Seit eini­gen Wochen wer­den auch in der Schweiz, wider besseres Wis­sen, regelmäs­sige Tes­tun­gen an gesun­den Kindern durchge­führt. Aus fol­gen­den Grün­den müssen wir regelmäs­sige Massen­tes­tun­gen an symp­tom­losen Kindern an unser­er Schule ablehnen:

  • Die WHO rät all­ge­mein vom Testen Symp­tom­los­er ab.
  • Wir als Lehrper­so­n­en wollen unsere Kom­pe­ten­zen nicht über­schre­it­en. Wir sind in medi­zinis­chen Belan­gen nicht ausgebildet.
  • Die psy­chis­che Belas­tung der Kinder durch die per­ma­nente Fokussierung der Gesellschaft auf das Coro­n­avirus wird durch Zwang­stes­tun­gen noch mehr aus­gereizt. Ein pos­i­tiv­er Test an der Schule oder dessen Ver­weigerung, kann für das Kind den Auss­chluss aus der Schul­ge­mein­schaft und wiederum daraus fol­gernd die Ver­wehrung seines Grun­drechts auf Bil­dung, bedeuten. Die Gefahr von Mob­bing und psy­chis­chem Druck durch die Mitschüler auf das pos­i­tiv getestete Kind darf nicht auss­er Acht gelassen werden.
  • Eine Unter­suchung der Uni­ver­sität München vom 05.03.2021 kommt zum Schluss, dass die Kinder nicht die Treiber der Pan­demie sind und dass «Infek­tio­nen unter Schulkindern keinen Zusam­men­hang mit den Infek­tion­szahlen in anderen Alters­grup­pen» zeigen.[3]
  • Gemäss Pädi­a­trie Schweiz und Kinderärzte Schweiz beste­ht ein all­ge­mein­er Kon­sens, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber der Pan­demie sind und dass Kinder das Virus deut­lich sel­tener auf andere Men­schen über­tra­gen als Erwach­sene. (Ciao Coro­na Studie II; https://www.ciao-corona.ch)
  • Hal­tung des Bun­desrates: «Aus Sicht des Bun­desrates ist das sys­tem­a­tis­che, gross­flächige Testen sowie das Testen von repräsen­ta­tiv­en Stich­proben aus der haupt­säch­lich gesun­den und symp­tom­losen Bevölkerung kein geeignetes Mit­tel, um eine präzise Infor­ma­tion zur epi­demi­ol­o­gis­chen Sit­u­a­tion zu erhal­ten. Ein Virus­nach­weis bei ein­er symp­tom­freien Per­son ist schwierig zu inter­pretieren, die Wahrschein­lichkeit für falsche Testergeb­nisse ist sehr hoch. Bei der Ent­nahme der Probe han­delt es sich ausser­dem um einen inva­siv­en Ein­griff, der von staatlich­er Seite nicht ohne Weit­eres verord­net wer­den kann.»
  • In der deutschen Ärztezeitung wurde ein Posi­tion­spa­pi­er der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedi­zin veröf­fentlicht. Darin ste­ht unter anderem, dass «die neg­a­tiv­en psy­chol­o­gis­chen Auswirkun­gen repet­i­tiv­er Tes­tun­gen, ins­beson­dere junger Kinder, die entsprechende Kon­se­quen­zen wie  Quar­an­täne der eige­nen Per­son oder der Sozial­ge­mein­schaft nach sich ziehen» unter­schätzt wür­den. Darin wird ausser­dem die Valid­ität der Anti­gen­schnell­tests angezweifelt: “Es ist zu erwarten, dass die Zahl falsch   neg­a­tiv­er und falsch pos­i­tiv­er Ergeb­nisse inakzept­abel hoch sein und mehr Schaden als Nutzen mit sich brin­gen wird.[4]
  • Ein Artikel der K‑Tipp-Aus­gabe 05/2021 belegt eben­falls weit­er die skan­dalöse Unzu­ver­läs­sigkeit des PCR-Tests, welch­er nicht für die Diag­nos­tik ein­er Infek­tion geeignet ist. Infolge dieser Erken­nt­nis weigert sich der Kon­sumenten­schutz sei­ther, die Fal­lzahlen des Bun­de­samtes für Gesund­heit (BAG) zu veröf­fentlichen, da sie schlichtweg wenig aus­sagekräftig sind.
  • In punc­to «Fal­lzahlen» hat der Kan­ton Zug übri­gens entsch­ieden, anders zu rech­nen als das BAG. «Wir zählen die neg­a­tiv­en Resul­tate aus den Rei­hen­tests mit», sagt Rudolf Hau­ri (61), Zuger Kan­ton­sarzt und Präsi­dent der Vere­ini­gung der Kan­ton­särzte. Der Unter­schied ist frap­pant. So notiert das BAG für Zug aktuell eine Pos­i­tivrate von 6,1 Prozent – die Zuger selb­st kom­men auf 1,7 Prozent. Zur Illus­tra­tion ein Beispiel: Wenn von hun­dert Wür­feln 95 grün sind und 5 rot, dann sind das 95% grüne und 5% rote Wür­fel – das BAG lässt die neg­a­tiv­en Tests weg und rech­net danach den Anteil der pos­i­tiv­en auf die Bevölkerungszahl hoch. Dies führt zur erwäh­n­ten, math­e­ma­tisch und sta­tis­tisch falschen Auswertung.
  • Beispiele von Ver­fas­sungs- und Geset­ze­sar­tikeln, welche eine Massen­tes­tung unter­sagen und denen auch das Epi­demie-Gesetz unter­stellt ist und ebendieses keine andere Rechts­grund­lage bietet:

Art.10 Abs.2 und Art. 7 BV

«Jed­er Men­sch hat das Recht auf per­sön­liche Frei­heit, ins­beson­dere auf kör­per­liche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.»

Und: «Die Würde des Men­schen ist zu acht­en und zu schätzen.»

Diesen bei­den Grun­drecht­en ste­ht das automa­tisierte Anord­nen von Krankheitsver­mu­tun­gen und Quar­an­tän­ev­er­fü­gun­gen gegenüber Schülern, welche sich Massen­tes­tun­gen wider­set­zen, gegenüber. Eine Aufhe­bung des «Schutzes vor Diskri­m­inierung» und dem «Recht auf oblig­a­torischen Schu­lun­ter­richt» ver­ste­ht sich dem­nach von selbst.

Art 11 Abs 1 BV

«Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf beson­deren Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.»

Art. 3 Kinderrechtskonvention

«Bei allen Mass­nah­men, die Kinder betr­e­f­fen, gle­ichviel ob sie von öffentlichen oder pri­vat­en Ein­rich­tun­gen der sozialen Für­sorge, Gericht­en, Ver­wal­tungs­be­hör­den oder Geset­zge­bung­sor­ga­nen getrof­fen wer­den, ist das Wohl des Kindes ein Gesicht­spunkt, der vor­rangig zu berück­sichti­gen ist.»

Bevor die Gemeinde, vertreten durch die Schulleitun­gen, ihr Ein­ver­ständ­nis zu solch ein­er Massen­tes­tung gibt, soll­ten unser­er Mei­n­ung nach, wesentliche Fra­gen gek­lärt sein:

  • Beschrei­bung und Ablauf des Tests
  • Zuständigkeit­en für die Durch­führung des Tests
  • Zweck und Begrün­dung mit logis­ch­er Beweisführung
  • Das Vorhan­den­sein ein­er richter­lichen Ver­fü­gung mit Originalunterschrift
  • Über­nahme der vollen Ver­ant­wor­tung und Haf­tung bei psy­chis­chen, seel­is­chen und kör­per­lichen Schä­den seit­ens Schulleitung
  • Daten­schutz
  • Zuver­läs­sigkeit des Anti­gen- und PCR-Tests mit Beweisführung
  • CT-Wert des PCR-Tests (Anzahl Zyklen bei der Auswertung)

Obwohl Schulleitun­gen Anord­nun­gen zu befol­gen haben, obliegt ihnen auch eine Ver­ant­wortlichkeit für allfäl­lige Schä­den der Schüler und Lehrper­so­n­en und fol­glich auch die Ver­ant­wor­tung für deren Gesund­heit. Wenn nicht per Gesetz, so doch ganz gewiss aus moralis­chen Gründen.

Angesichts der oben genan­nten Aus­führun­gen und der Beweis­lage zur anhal­tenden Gefährdung des Kindswohls ist Zivil­courage in diesen Zeit­en die ober­ste Pflicht eines jeden Men­schen. Als ver­ant­wor­tungsvolle und mutige Beispiele gehen der Adel­bod­ner Gemein­der­at und der Engadin­er Schulleit­er Beat Schär­er voran, welche sich ein­er kan­ton­al ange­ord­neten Massen­tes­tung an gesun­den Kindern verweigerten.

 

Vie­len Dank für eine reflek­tierte Ken­nt­nis­nahme unseres Schreibens und beste Grüsse,

18 Lehrper­so­n­en ein­er Schweiz­er Gemeinde

19.04.2021


Anmerkung der Redak­tion: Schweiz­er Orthogra­phie wurde aus nahe­liegen­den Grün­den  beibehalten.

[1] https://fee.org/articles/texas-hits-record-low-covid-cases-3-weeks-after-lifting-all-pandemic-restrictions/

[2] https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148–21-EAO-Beschluss-anonym-2021–04-08_online.pdf

[3] https://www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_10.pdf

[4] https://bvkj-store.fra1.digitaloceanspaces.com/files/210227_Stellungnahme_Schnelltests_final_1dc8e2b7a7.pdf

3 Kommentare

  1. hanns graaf

    Die Ein­schränkun­gen von Schule und Kita sowie von Freizeitak­tiv­itäten v.a. für Kinder sind eine der völ­lig unangemesse­nen Anti-Coro­na-Maß­nah­men. Sie haben weitaus mehr Schaden angerichtet als (ver­meintlichen) Nutzen gebracht. Dass sog­ar etliche Linke tw. kom­plette Schulschließun­gen für ein ganzes Jahr (!) gefordert haben, zeigt nur, wie degener­iert sie sind. Der Men­sch ist ein soziales Wesen, nicht nur ein – für Virolo­gen rel­e­vantes – biol­o­gis­ches. Leute wie Merkel und Co., denen offen­bar nicht Mal das klar ist, sor­gen für das „Wohl Deutsch­lands”!!! Und jet­zt wird nach Merkel noch Baer­bock zum Gärt­ner gemacht”, die den ganzen Blödsinn unter­stützt hat – und wieder applaudiert ein großer Teil der Linken. Es ist wahrlich zum Verzweifeln. Doch: der Krug geht so lange zum Brunnen .…

  2. Anonymous

    die Suizid­ver­suche sind harte Fakten

  3. Elisabeth

    Danke allen Müt­tern und Vätern und allen Lehrkräften, die sich für die Kinder ein­set­zen. Denn genau diese lei­den am meis­ten unter den unsin­ni­gen Massnahmen.
    Nicht nur jet­zt, son­dern auch langfristig, denn sie wer­den auch das finazielle Deast­er auszube­den haben, möglicher­weise jahrzehntelang.…

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