Zu den Ereignissen am 17. April 2021
von Aktiven der FL
Nachdem immer mehr Gerichte einzelne Corona-Zwangsmaßnahmen wie die Ausgangssperre aufgehoben haben und die Länder dem Crashkurs der Bundeskanzlerin nicht mehr uneingeschränkt folgen wollten, hat die Bundesregierung eine weitere Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. So gelten ab jetzt bei einer „Inzidenz“ von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder Stadt Ausgangssperren, totaler Lockdown und Schulschließungen (ab einer „Inzidenz“ von 200). Die Bundesregierung kann auch noch härtere Maßnahmen wie einen Lockdown tagsüber und ein Herunterfahren der Wirtschaft anordnen. Zero Covid lässt grüßen.
Die Bundesregierung stellt bei ihren brutalen Maßnahmen ausschließlich auf eine „Inzidenz“ ab, die aber je nach Bedarf herbeigestet werden kann. Selbst Jens Gnisa, bis 2019 Vorsitzender des Richterbundes, kritisierte diese Maßnahmen. Es handele sich keineswegs um einen „Brückenlockdown“ von wenigen Wochen, vielmehr würde es zu einem „nicht mehr einzufangender Dauerlockdown“ kommen, wenn das Gesetz verabschiedet wird.
Eigentlich sollte die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes schon am Freitag, den 16. April 2021 per Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht werden, ohne jede Ausschussanhörung. Diese sei überflüssig, denn „[a]lle Argumente liegen seit Monaten auf dem Tisch“, so Ralph Brinkhaus, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU. Dazu kam es dann doch nicht, denn die Oppositionsparteien FDP, AfD und Linke stimmten gegen das Schnellverfahren, so dass im Bundestag die hierfür benötigte Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde.
Wie auch immer, durch diese überfallartige Änderung blieb der Opposition kaum Zeit für eine Mobilisierung, um gegen die noch stärkere Einschnürung der Freiheitsrechte zu protestieren und dagegen, dass unsere Wirtschaft durch Dauerlockdowns mit Vollgas an die Wand gefahren wird.
Dennoch rief das Bündnis „Es reicht!“ – nicht Querdenken – zu Demonstrationen in allen Bundesländern am 17. April auf. Als der Aufruf gestartet wurde, war nicht klar, ob das Infektionsschutzgesetz an diesem Tag nicht bereits verabschiedet sein würde.
Im Vorfeld stießen Politiker harte Drohungen gegen die Demonstranten aus. „Szenen“ wie in Kassel am 20. März 2021, wo mehr als 20.000 Menschen friedlich demonstrierten, sollten sich unter gar keinen Umständen wiederholen. Dafür wurde auch gesorgt. Demonstrationen in Stuttgart und Dresden wurden gänzlich verboten und dieses Verbot vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Es könne nicht erwartet werden, dass sich die Teilnehmer an die „Hygieneauflagen“ wie Masken und Abstandsregeln hielten, hieß es. Dies ungeachtet der Tatsache, dass Masken wirkungslos sind und auch ohne diese eine Ansteckung hier nicht zu erwarten ist.
An der Kundgebung in Wiesbaden nahmen trotzt Drohungen 1.200 Menschen teil. Die Polizei behinderte die Anreise von weiteren Teilnehmern. Der Kundgebungsort, die Reisingeranlagen beim Hauptbahnhof, war eingezäunt und wurde zudem auch noch von Polizisten in voller Bürgerkriegsmontur bewacht. Allein hierdurch wurde ein beträchtlicher Einschüchterungseffekt erreicht. Die Demonstranten wurden härter behandelt als die üblichen „gewaltbereiten Chaoten“.
Hiervon ließen sich jedoch Mitglieder der Freien Linken nicht einschüchtern. Sie bekamen mit ihrer Fahne nur positive Reaktionen.
Gegen 15:00 Uhr beendeten die Veranstalter die Kundgebung in den Reisingeranlagen nach Aufforderungen der Polizei und kamen damit einer drohenden Auflösung zuvor. Viele Menschen wollten sich ihr grundgesetzlich garantiertes Demonstrationsrecht nicht nehmen lassen und so setzte sich im Anschluss an die Kundgebung auf den Reisingeranlagen ein Demonstrationszug in Bewegung. Er wurde aber schon nach mehreren 100 Metern von der Polizei gestoppt und die Menschen auf den Kaiser-Friedrich-Ring eingekesselt. Viele haben sich jedoch dadurch nicht beirren lassen und Polonaise getanzt.
Die Demonstranten wurden dort bis zu 5 Stunden, bis gegen 19:00 Uhr festgehalten und nur nach Personalienfeststellung und Fotografieren wieder freigelassen. Dabei mussten sie ein Spalier von Polizisten in einer Nebenstraße passieren. Alle so „behandelten“ Demonstranten müssen mit einer Anzeige wegen Teilnahme an einer ungenehmigten Demonstration rechnen. Außerdem ist es möglich, dass die Daten an den „Verfassungsschutz“ weitergegeben werden, der ja die „Querdenkenbewegung“ inzwischen beobachtet.
In anderen Städten lief es ähnlich ab. Auch in Stuttgart gab es einen Polizeikessel.
Die Demonstration in Erfurt, auf der unter anderem Missbrauchsopfer sprechen sollten, war ebenfalls verboten. Der Stadtpark als Kundgebungsort war von der Polizei, einer Gruppe Thüringer BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit), besetzt. Gegenüber allen Demonstranten wurde nach Personalienfeststellung ein Platzverweis für das gesamte Stadtgebiet von Erfurt ausgesprochen. BFE-Mitglieder verhielten sich wie Robocop: Der Wortführer sagte tatsächlich negativ/positiv für ja/nein. Auch später hat sich in der Innenstadt keine weitere Demo formieren können. Am Bahnhof standen überall Leute herum die vermutlich auch zum demonstrieren gekommen waren, aber mehr als ein paar hundert waren es wohl nicht.
Fazit für Erfurt: Diese starke Repression kam nicht unbedingt unerwartet, hat aber trotzdem überrascht. Krass, das wir in Zeiten leben, in denen die Berichte von Kindern über Gewalterfahrungen, die ganze Repressionsmaschinerie des Staates anwerfen lassen.
Am 17. April 2021 sollte 15:00 Uhr eine Demonstration der Partei Bürger für Thüringen am Phyletischen Museum in Jena stattfinden. Diese Veranstaltung wurde am späten Freitagabend untersagt. Mutmaßlich haben das einige Teilnehmer nicht mehr mitbekommen, oder sind dennoch bewusst zum eigentlichen Standort der Kundgebung gegangen.
Ein Teilnehmer berichtet: Als ich um 15:00 Uhr mit meiner Tochter den Demostandort erreichte, war bereits das ganze Veranstaltungsgelände von Polizeifahrzeugen eingekreist und umstellt, alle Zugänge durch Polizisten abgeriegelt und durch unzählige, kleine schwärmende Gruppen der sogenannten Antifa begleitet. Durch Lautsprecher der Polizei kam die Durchsage, die Demo sei verboten und die Teilnehmer sollen in kleinen Gruppen das Gelände verlassen. Daraufhin setzte sich ein kleiner Demonstrationszug von 50 bis 60 Personen in Richtung Jenaer Busbahnhof, eine Strecke von 200 Metern, in Bewegung. Zum größten Teil Eltern mit ihren Kindern und Großeltern mit ihren Enkelkindern, in den Händen Trommeln und andere Instrumente.
Die Gegendemonstranten der Antifa begleiteten den Zug und es folgten permanente Beschimpfungen. Parolen wie „Antisemiten, Antisemiten“, „Haut ab, Haut ab“, „Masken auf, Nazis raus“, oder „Solidarität statt Querdenken“, riefen die Antifas den musizierenden Kindern und deren Eltern zu. Zusätzlich wurde das Geschehen von etwa jedem zweiten Gegendemonstranten mit dem Handy gefilmt.
Auf Höhe des Busbahnhofes in Richtung Innenstadt war der „Umzug“ nach wenigen hundert Metern vorbei. Aus jeder Gasse kamen schwarz gekleidete Gegendemonstranten mit FFP2-Masken und „Nazis raus“ Rufen auf uns zugelaufen. An der Spitze des Aufzuges kam es zu ersten kleinen Auseinandersetzungen zwischen Antifa und Demonstranten. In diesem Moment fuhren ein Dutzend „Wannen“ der Polizei vor, Polizisten sprangen heraus und bildeten eine Kessel um die Demonstrierenden und bemühten sich, die Gegendemonstranten von den Teilnehmern des Umzuges zu trennen. Unentwegt schallten die Rufe „Antisemiten“ zu uns herüber. Einige Erwachsene und Kinder verloren die Fassung und brachen in Tränen aus. Niemand der Teilnehmer verstand den Hass, der auf sie traf. Meine Tochter krallte sich an meinem Arm und sagte nur noch, sie wolle hier weg. Nach 15 weiteren Minuten konnten wir einzeln das umstellte Gelände verlassen. Wir machten uns sofort auf den Weg in Richtung Auto.
Auch hier wurden wir mit „Verpisst euch“-Rufen begleitet. Auf dem Weg zum Auto begegnete uns noch mehrfach ein rundenfahrender Fahrradkorso, selbstverständlich trugen die „Sportler“ alle vorbildlich medizinische Masken um die Ansteckungsgefahr auf den Rädern zu minimieren. Bisher habe ich noch nie eine solche Aggressivität gegen Demonstranten, gegen Aktivisten, die für Kinderrechte auf die Straße gehen. Vergleichbares habe ich nur auf Gegendemonstrationen von rechtsradikalen völkischen Gruppierungen wie z. B. dem 3. Weg festgestellt. Meine Tochter will nicht mehr auf eine Demonstration gehen. Besser so. Die Stimmung ist noch steigerungsfähig. Soweit der Bericht aus Jena.
Die Einkesselung von Menschen war bisher eine höchst umstrittene Polizeimaßnahme, die zum Beispiel beim Hamburger Kessel von 1986 zu kritischen Berichten in allen Medien, zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes und zur Absetzung des zuständigen Polizeiführers führte. Inzwischen ist sie eine polizeiliche Routinemaßnahme, die gegen völlig friedlich demonstrierende Menschen regelmäßig vollstreckt wird. Die Medien berichten noch nicht einmal darüber.
Die Politik fordert sogar noch mehr Härte: „Bundesjustizministerin Christine Lambrecht rief die Polizei grundsätzlich zu einem harten Vorgehen bei ‚Querdenken‘-Demonstrationen auf. Wenn es zu ‚strafbaren Handlungen‘ oder massiven ‚Verstößen gegen den Infektionsschutz‘ komme, müsse ‚glasklar eine rote Linie gezogen‘ werden, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.“ (Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/querdenken-demos-verbot-103.html).
Peter Tschentscher (SPD) forderte, das Demonstrationsrecht im neuen IfG „einzuschränken“, also de facto offiziell abzuschaffen.
Äußerungen der Linkspartei gehen in die gleiche Richtung: Die hessische Landtagsabgeordnete Elisabeth Kula schwadronierte etwas von einem angeblichen Landtagssturm und beschwerte sich darüber, dass die Polizei nicht hart genug gegen die Oppositionellen vorgegangen sei. Deshalb habe sie ein Verkehrschaos in der Innenstadt nicht verhindern können.
Nach diesem 17. April kann man feststellen: Das in Artikel 8 GG festgelegte Demonstrationsrecht existiert für die Opposition de facto nicht mehr. Mit willkürlichen Auflagen kann jede Demonstration verboten werden und genau das passiert jetzt regelmäßig. Es ist nicht zu erwarten, dass sich daran kurzfristig etwas ändern wird. Das Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten, dem Konzernlobbyisten Harbarth, kommt seiner Rolle als Hüter der Verfassung längst nicht mehr nach und lässt es zu, dass ein Grundrecht nach dem anderen abgeräumt wird. Stattdessen schützt es das „Recht“ der Kuponschneider, die Menschen mit Maximalmieten auszupowern.
Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/coronavirus-notbremse-105.html
https://www.tagesschau.de/inland/rki-zahlen-corona-121.html
https://de.rt.com/inland/115756-ex-richterbund-chef-gnisa-fassungslos/
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